4. Arbeitnehmerüberlassung

Arbeitnehmerüberlassung

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Die Arbeitnehmerüberlassung, auch bekannt als Zeitarbeit oder Leiharbeit, ist ein Modell, bei dem ein Unternehmen seine Mitarbeiter an ein anderes Unternehmen für einen bestimmten Zeitraum überlässt. Die Arbeitnehmer bleiben beim Verleiher angestellt, arbeiten jedoch im Betrieb des Entleihers und führen dort vereinbarte Aufgaben aus. Der Verleiher übernimmt die administrative Verantwortung, wie Gehaltsabrechnung und Sozialversicherung, während der Entleiher die Arbeitsanweisungen gibt. Ziel der Arbeitnehmerüberlassung ist es, flexibel auf Personalbedarf zu reagieren, etwa bei Auftragsspitzen oder Projekten.

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Die Arbeitnehmerüberlassung, auch bekannt als Zeitarbeit oder Leiharbeit, ist ein Modell, bei dem ein Unternehmen seine Mitarbeiter an ein anderes Unternehmen für einen bestimmten Zeitraum überlässt. Die Arbeitnehmer bleiben beim Verleiher angestellt, arbeiten jedoch im Betrieb des Entleihers und führen dort vereinbarte Aufgaben aus. Der Verleiher übernimmt die administrative Verantwortung, wie Gehaltsabrechnung und Sozialversicherung, während der Entleiher die Arbeitsanweisungen gibt. Ziel der Arbeitnehmerüberlassung ist es, flexibel auf Personalbedarf zu reagieren, etwa bei Auftragsspitzen oder Projekten.

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Bild mit Mann im Anzug mit einem Mitarbeiter auf der ausgestreckten Hand als Symbol für die Arbeitnehmerüberlassung.

Die Arbeitnehmerüberlassung, auch bekannt als Zeitarbeit oder Leiharbeit, ist ein Modell, bei dem ein Unternehmen seine Mitarbeiter an ein anderes Unternehmen für einen bestimmten Zeitraum überlässt. Die Arbeitnehmer bleiben beim Verleiher angestellt, arbeiten jedoch im Betrieb des Entleihers und führen dort vereinbarte Aufgaben aus. Der Verleiher übernimmt die administrative Verantwortung, wie Gehaltsabrechnung und Sozialversicherung, während der Entleiher die Arbeitsanweisungen gibt. Ziel der Arbeitnehmerüberlassung ist es, flexibel auf Personalbedarf zu reagieren, etwa bei Auftragsspitzen oder Projekten.

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